Rechtskunde-AG
- donnerstags in der 8. und 9. Stunde
- es herrscht noch Klärungsbedarf hinsichtlich der rechtskundigen
Person/ Die Klassen werden anschließend informiert - Klasse 9
- mit Johannes Leenen
- im Raum x
In Nordrhein-Westfalen wird seit mehr als fünfzig Jahren Rechtskundeunterricht im Rahmen freiwilliger Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. Die AG wird von einer rechtskundigen Person
durchgeführt, die von der Präsidentin des Landgerichts Krefeld beauftragt wird.
Ziel
„Ziel des rechtskundlichen Unterrichts ist es, Verständnis für das Wesen und die Ordnungsaufgabe des Rechts zu wecken und Jugendlichen den Rechtsstaat als Wertesystem nahe zu bringen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Grundkenntnisse der Rechtsordnung erwerben und mit den Aufgaben der Rechtspflege vertraut gemacht werden. Dadurch soll ihnen später das Zurechtfinden im Rechtsleben erleichtert werden.“
Durchführung
Die Arbeitsgemeinschaft umfasst in der Regel zehn bis zwölf Doppelstunden und wird im ersten Schulhalbjahr – meist bis zu den Weihnachtsferien – angeboten. Der genaue Inhalt und Verlauf ist abhängig von der jeweiligen Lehrperson. Unter der Website sind aber erste Informationen einzusehen, die sich speziell an Schülerinnen und Schüler richten. Bei regelmäßiger Teilnahme an der AG wird mit dem Halbjahreszeugnis ein Zertifikat ausgestellt.